Hygieneregeln für den Schulbesuch
- Jedem Jahrgang ist ein Eingang und ein Aufstellplatz zugewiesen:
4.JG Haupteingang, 3.JG Hofeingang-Marahrensweg – Aufstellen vor dem Realschultrakt, 2.JG Hofeingang Loccumer Straße, 1.JG Hofeingang Marahrensweg – Aufstellen vor dem Anbau
- Außerhalb der Unterrichtsräume müssen alle Lehrkräfte, SchulmitarbeiterInnen und SchülerInnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Kinder sind Mund-Nasen-Schutze zum Binden aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Mitgebrachte Desinfektionsmittel dürfen im Schulgebäude nicht ausgepackt und benutzt werden.
- Das Mitbringen und Benutzen einer Handcreme nach dem Händewaschen ist erlaubt.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind das notwendige Arbeitsmaterial im Ranzen hat. Aus hygienischen Gründen können wir Stifte, Scheren, etc. nicht ausgeben.
- Aus hygienischen Gründen dürfen die Kinder untereinander keine Materialien oder andere Gegenstände tauschen.
- Üben Sie mit Ihren Kindern den richtigen Umgang mit einem Mundschutz. Mundschutze, die nicht getragen werden, sind in einer Dose oder in einer verschließbaren Tüte aufzubewahren. Eine regelmäßige Reinigung der Masken bzw. der tägliche Austausch von Einmalmasken ist unbedingt einzuhalten.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind morgens pünktlich um 7.50 Uhr vor der Schule wartet. Die Tore und das Schulgebäude werden nach dem Abholen der SchülerInnen vom Hof abgeschlossen. Ein Betreten ist dann nicht mehr möglich.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind vor der Schule gefrühstückt hat, weil die erste Frühstückspause erst nach einem längeren Unterrichtsblock erfolgt.
- Schicken Sie Ihr Kind nicht krank in die Schule.
- Sollte Ihr Kind unter einem Bagatell- oder Heuschnupfen ohne schwere Symptomatik leiden, darf es zur Schule kommen. Bei Erkältungssymptomen mit Fieber und starkem Unwohlsein bleibt Ihr Kind zuhause.
- Üben Sie vor Schulantritt das richtige Händewaschen sowie das Husten und Niesen in die Beuge.
- Besprechen Sie auch im Vorfeld die Notwendigkeit, außerhalb des Unterrichtsraumes Abstand zu Kindern eines anderen Jahrganges zu wahren.
- Verstoßen Kinder wiederholt gegen die Hygieneregeln, werden die Eltern benachrichtigt. Hartnäckiges Ignorieren der Regeln kann in letzter Konsequenz zum Schulausschluss und zum Homeschooling führen.
- Schulfremde Personen, auch Eltern, dürfen das Schulgelände nur nach telefonischer oder digitaler Vorankündigung mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten und müssen ihre Kontaktdaten bei der besuchten Person, im Sekretariat oder beim Hausmeister hinterlegen
- Wenn Sie Kontakt zu einer mit COVID 19 infizierten Person hatten oder in Ihrer Familie eine bestätigte Infektion vorliegt, sind Sie verpflichtet, umgehend die Schule zu informieren.